Ambulante Hilfen

Neben der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind wir im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und als Erziehungsbeistand tätig. In beiden Fällen handelt es sich um ambulante Hilfen, die im sozialen Umfeld der Familie erfolgen.

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) beginnt die Hilfe oft schon in Familien mit Kleinkindern. Im Vordergrund der Hilfe stehen Probleme in der Absicherung von Grundbedürfnissen der Kinder sowie Alltagsprobleme der Familie.

Beim Erziehungsbeistand sind die Kinder und Jugendliche in der Regel im Schulalter. Hier treten meist Probleme in der Schule und Konflikte mit Eltern sowie im sozialen Umfeld auf.

In beiden Hilfsangeboten wird nach Zielen gearbeitet, die in einem Hilfeplan verankert sind. Inhalte der Hilfen sind: 

  • Begleitung zu Ämtern und Behörden
  • Unterstützung beim Stellen von Anträgen 
  • Begleitung bei medizinischen Fragen 
  • Erlernen der Haushaltsführung
  • Begleitung in andere unterstützenden Hilfsangebote (z.B. bei Suchtproblematik)
  • Klärung bei Schulproblemen
  • Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsstellen
  • Hilfe bei Erziehungsfragen
  • Stärkung der persönlichen Entwicklung der Eltern
Rechtsgrundlage: §§ 30, 31 SGB VIII