Ambulante Hilfen

Neben der stationären Kinder- und Jugendhilfe sind wir im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) und als Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer tätig. In beiden Fällen handelt es sich um ambulante Hilfen, die im sozialen Umfeld der Familie erfolgen. Wir arbeiten auf der Rechtsgrundlage der §§ 30, 31 SGB VIII.
Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) beginnt die Hilfe oft schon in Familien mit Kleinkindern. Im Vordergrund der Hilfe stehen Probleme in der Absicherung von Grundbedürfnissen der Kinder sowie Alltagsprobleme der Familie.
Beim Erziehungsbeistand sind die Kinder und Jugendlichen in der Regel im Schulalter. Hier treten meist Probleme in der Schule auf sowie Konflikte mit Eltern und/oder im sozialen Umfeld.
In beiden Unterstützungsangeboten wird nach Zielen gearbeitet, die im Hilfeplan verankert sind. Folgende Leistungen bieten wir den Familien an:
- Begleitung zu Ämtern und Behörden
- Unterstützung beim Stellen von Anträgen
- Begleitung bei medizinischen Fragen
- Erlernen der Haushaltsführung
- Begleitung in andere unterstützenden Hilfsangebote (z.B. bei Suchtproblematik)
- Klärung bei Schulproblemen
- Unterstützung bei der Suche nach Ausbildungsstellen
- Hilfe bei Erziehungsfragen
- Stärkung der persönlichen Entwicklung der Eltern